Aufnahme/ Finanzierung

Aufnahmeverfahren

Damit ein Kind im Sprachheilkindergarten aufgenommen werden kann, muss es über das zuständige Gesundheitsamt der Fachberaterin für das Sprachheilwesen im landesärztlichen Dienst und der Kinder- und Jugendärztin der Region vorgestellt werden.

Bei Bedarf wenden Sie sich direkt an uns oder an die Sprachheilberatung in der:
Region Hannover, Podbielskistr. 156 a, 30161 Hannover, Tel.: 0511/61626538.

 

Finanzierung und Kosten

Die Kosten für einen Platz im Sprachheilkindergarten werden vom Land Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen übernommen. Eine Aufnahme kann deshalb nur mit Bewilligung der Sprachheilbeauftragten des Landes und der Zustimmung des Arztes erfolgen.
Eltern zahlen eine „Haushaltsersparnis“ (Essensgeld).

 

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